Bundesratsinitiative: Freie Künstler*innen bei Erwerbslücken wirksam absichern
Die Kultur-Länderkonferenz (KLK) unterstützt die Bundesratsinitiative für eine nachhaltige soziale Absicherung von selbstständigen und hybriderwerbstätigen Künstler*innen.
Nachdem Nordrhein-Westfalen im November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Absicherung von Erwerbslücken freier Künstler*innen in den Bundesrat eingebracht hatte, befasst sich der Ausschuss für Kulturfragen jetzt erneut mit dem Entschließungsantrag. Ziel ist es, den Antrag im Plenum des Bundesrates zu beschließen und so die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine wirksame soziale Absicherung bei Erwerbslücken zu erarbeiten.
Künstlerische Erwerbsverläufe unterscheiden sich grundlegend von klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Projektbezogene Arbeit, befristete Engagements sowie Phasen der Recherche, Konzeption, Proben und Akquise gehören zum Berufsalltag vieler selbstständiger und hybriderwerbstätiger Künstler*innen. Auch in Zeiten ohne Auftrag und Einkommen wird kontinuierlich professionell gearbeitet – etwa an der Erstellung eines Kunstwerkes, der Vorbereitung einer Aufführung oder der Erprobung neuer künstlerischer Fertigkeiten. Für diese Phasen ohne Einkommen besteht bislang jedoch keine passgenaue soziale Absicherung, wie sie bei abhängig Beschäftigen über die Arbeitslosenversicherung gegeben ist. Die Einkommen vieler freischaffender Künstler*innen sind schwankend und sehr niedrig. Im Regelfall sind sie deshalb wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, privat vorzusorgen, so wie es vielen anderen Selbständigen möglich ist.
Die Bundesratsinitiative greift diesen seit langem bekannten Handlungsbedarf auf. Eine wichtige fachliche Grundlage für die politische Beratung bildet das 2022 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) erstellte Gutachten. Es beschreibt den bestehenden Regelungsbedarf und entwickelt einen Ansatz für eine mögliche Absicherung von Erwerbslücken selbstständiger Künstler*innen über die Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse. Damit liefert es einen fundierten fachlichen Referenzrahmen für die weitere politische Diskussion. Weitere Vorschläge zur Absicherung bestehen etwa in einer sozialrechtlichen Lösung über das SGB II.
Eine wirksame Absicherung von Erwerbslücken stärkt nicht nur die soziale Sicherheit Freier Künstler*innen. Sie schafft zugleich verlässlichere Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit und trägt dazu bei, dass kreative Vorhaben unabhängig von kurzfristigen Einkommenszwängen entwickelt und realisiert werden können. Damit leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt, Freiheit und Zukunftsfähigkeit der Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland.
Wer den gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur stärken will, muss deshalb auch die sozialen Rahmenbedingungen Freier Künstler*innen nachhaltig verbessern.
Wir appellieren an den Bundesrat, die Initiative zügig zu beschließen und die Bundesregierung aufzufordern, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie für selbstständige Künstler*innen über das System der Künstlersozialversicherung zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer solchen Absicherung zu unterbreiten. Ziel muss eine Lösung sein, die den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird, praktikabel ausgestaltet ist und dauerhaft zu einer besseren sozialen Absicherung beiträgt.
Lorenz Deutsch, Sprecher der Kultur-Länderkonferenz und Vorsitzender Kulturrat NRW:
„Eine Künstlerin oder ein Künstler ist nicht arbeitslos, nur weil phasenweise Aufträge fehlen. Die künstlerische Aktivität wird auch in solchen Zeiten fortgesetzt und darin unterscheiden sich selbständige und hybriderwerbstätige Künstler*innen fundamental von anderen Selbständigen. Besonders in solchen Phasen ohne Einkommen fallen Kunstschaffende immer wieder durch das Raster unserer sozialen Sicherungssysteme – ein Problem, das für Künstler*innen in allen Bundesländern besteht. Wer Kunst und Kultur fördern will, muss auch die sozialen Rahmenbedingungen entsprechend ausgestalten.
Die Kultur-Länderkonferenz fordert die Politik auf, die erforderlichen Schritte entschieden zu gehen.“
Judith Drühe, Sprecherin der Kultur-Länderkonferenz / Geschäftsführerin des Kulturrat Thüringen:
„Soziale Absicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für freie und selbstbestimmte künstlerische Arbeit. Die Künstlersozialversicherung ist eine große sozialpolitische Errungenschaft, weil sie den besonderen Erwerbsbedingungen selbstständiger Künstler*innen Rechnung trägt. Bei den für künstlerische Erwerbsverläufe typischen Phasen ohne Auftrag und Einkommen besteht jedoch weiterhin eine empfindliche Lücke.
Diese Lücke zu schließen, ist das Ziel der Bundesratsinitiative, die die Kultur-Länderkonferenz ausdrücklich unterstützt. Wenn wir als Gesellschaft Wert auf freies künstlerisches Schaffen legen, müssen wir auch dafür sorgen, dass unser soziales Sicherungssystem den besonderen Bedingungen künstlerischer Erwerbsverläufe gerecht wird.“
Pressemitteilung vom 22. September 2026
Die SK³ - Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern
Die SK³ hat es sich zum Ziel gesetzt, der Kunst- und Kulturszene in kulturpolitischen Fragestellungen angemessene Geltung zu verschaffen. Deshalb steht sie in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Ministerien, Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie anderen (kultur-)politischen Gremien und Institutionen.



